4. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Teilentschädigung von pauschal CHF 600.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) zugesprochen. 5. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Straf- und Zivilkläger Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt H.________ (mit den Akten)