1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Dispositiv-Ziff. 3 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. September 2016 wird aufgehoben und durch folgende Anordnung ersetzt: Die Entschädigung des amtlichen Rechtsbeistandes des Privatklägers F.________, Rechtsanwalt G.__