Es muss beurteilt werden, ob die vom Beschwerdeführer im Strafverfahren gegen die Beschuldigten namens des Straf- und Zivilklägers geltend gemachten Aufwendungen für die korrekte Erledigung des Geschäftes als notwendig angesehen werden können. Der Beschwerdeführer macht zunächst für die Ausarbeitung der Strafanzeige (inkl. Sachverhalts- und Rechtsstudium, jedoch ohne Telefon/E-Mail mit Klient) einen