Angesichts der strafrechtlichen Vorwürfe und den sich daraus allenfalls ergebenden beruflichen Folgen muss mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten im Falle eines Schuldspruchs den Strafbefehl angefochten hätten und es folglich zu einem Verfahren vor dem Einzelrichter des Regionalgerichts gekommen wäre. Demnach ist vorliegend, anders als von der Staatsanwaltschaft angenommen, vom Rahmentarif im Verfahren vor dem Einzelgericht des Regionalgerichts auszugehen (CHF 500.00 bis CHF 25‘000.00; Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Bst. b PKV). Dieser kann maximal zu 100 % ausgeschöpft werden (Art.