Urteil des BGer 6B_121/2010 vom 22. Februar 2011 E. 3.1.4). Wird eine detaillierte Honorarnote eingereicht und steht der geltend gemachte Zeitaufwand zum Umfang und zur Schwierigkeit des Falles in einem offensichtlichen Missverhältnis, darf nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Entschädigung pauschal bemessen werden (Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts BB.2016.93 vom 8. September 2016 E. 3.3. mit Verweis auf das Urteil des BGer 6B_224/2013 vom 27. Januar 2014 E. 2.5 f.). 3.3