3 gesetzt, ohne auf seine Argumente in der Eingabe vom 21. Juli 2016 einzugehen. Im Wesentlichen habe die Staatsanwaltschaft lediglich ihre Ausführungen im Schreiben vom 7. Juli 2016 wiederholt. Aus dem Entschädigungsentscheid gehe nicht hervor, aus welchen Gründen seiner Argumentation nicht gefolgt worden sei.