2 Erwägungen: 1. Mit Verfügung vom 26. September 2016 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen Dr. med. Dr. med. dent. A.________, Dr. med. B.________, unbekannte Täterschaft, die C.________(Spital), D.________ (Unternehmung) sowie die E.________(Krankenversicherer) wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses, Anstiftung zur Verletzung des Berufsgeheimnisses, Widerhandlungen gegen das Datenschutzgesetz, evtl. unbefugtes Beschaffen von Personendaten, ein.