2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt zu 1/8, ausmachend CHF 150.00, der Kanton Bern. Die restlichen 7/8, ausmachend CHF 1‘050.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt, wobei diese vorerst ebenfalls vom Kanton Bern getragen werden. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern CHF 1‘050.00 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.