Nach Durchführung dieser Einvernahmen verlangte er Akteneinsicht. Als ihm dann von der Staatsanwaltschaft die Verfahrenseinstellung in Aussicht gestellt wurde, nahm er nach dreimaliger Fristerstreckung ausführlich Stellung (Schreiben vom 26. Mai 2016) und stellte neue Strafanträge sowie mehrere Beweisanträge, u.a. die Vorladung (als Auskunfspersonen) von «[a]usfindig zu machende[n] Organe[n] bzw. Mitarbeiter[n] der Beschuldigten 6, welche gegebenenfalls für den Versand von Leistungsabrechnungen verantwortlich zeichneten» (S. 8).