bei Ihnen eine Kieferoperation stattgefunden hat», Auskunftsersuchen des Beschuldigten 2 an den Beschuldigten 1 vom 6. Juli 2011, Beilage 7 zur Strafanzeige vom 12. Juni 2014 [Hervorhebung hinzugefügt]). Auch die Aussage des Beschuldigten 2, die Laborwerte seien für ihn im Vordergrund gestanden (Z. 501 ff.), ändert daran nichts. Weder aus dieser Aussage noch aus der Formulierung des Auskunftsersuchens kann abgeleitet werden, der Operationsbericht sei für den Beschuldigten 2 unwichtig gewesen.