Der Operationsbericht sei ebenfalls von Interesse gewesen, da der Beschwerdeführer eine Krankheit habe, die den Kieferknochen angreifen könne. Er habe in diesem Zusammenhang wissen wollen, ob man bei der Kieferoperation etwas Spezielles festgestellt habe. Im Vordergrund seien für ihn die Laborwerte gewesen (Z. 498 ff.). Dem Beschuldigten 2 muss es darüber hinaus bewusst gewesen sein, dass der Beschwerdeführer, wie sich dieser selbst beschreibt, ein «gebranntes Kind in Sachen Persönlichkeitsverletzungen durch Medizinalpersonen» (Beschwerde, S. 17) ist: