An den genauen Inhalt seiner Anfrage an den Beschuldigten 1 konnte er sich anlässlich der Befragung (viereinhalb Jahre nach dem Schreiben) nicht mehr erinnern (Z. 458). Auf Vorhalt seines Schreibens vom 6. Juli 2011 führte er aus, dass es bezüglich der Laborwerte darum gegangen sei, herauszufinden, ob allenfalls eine Infektion vorhanden oder eine Wunde noch nicht ausgeheilt sei. Der Operationsbericht sei ebenfalls von Interesse gewesen, da der Beschwerdeführer eine Krankheit habe, die den Kieferknochen angreifen könne.