Bei der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Medizinalpersonen darf man von einer stillschweigenden Zustimmung der Patienten ausgehen, soweit diese um die Zusammenarbeit wissen und soweit nur jene Angaben ausgetauscht werden, die im konkreten Fall für die Zusammenarbeit wirklich notwendig sind. In Zweifelsfällen ist zu empfehlen, die ausdrückliche (mündliche oder schriftliche) Zustimmung der Patienten einzuholen und schriftlich zu dokumentieren [...]»