Ob eine Einwilligung zur Herausgabe des Operationsberichts vorlag, ist zwischen den Parteien strittig. 4.1 Die Staatsanwaltschaft kam in der Einstellungsverfügung zum Schluss, dass der Beschuldigte 1 im Moment der Zustellung des Operationsberichts an den Beschuldigten 2 aufgrund der Umstände in guten Treuen davon habe ausgehen dürfen, dass eine entsprechende Einwilligung des Beschwerdeführers vorlag.