Im Februar 2014 beendete der Beschwerdeführer das Behandlungsverhältnis zum Beschuldigten 2 und verlangte die Herausgabe seiner vollständigen Krankenakte. Nach Erhalt seines Dossiers stellte der Beschwerdeführer fest, dass sich darin u.a. Dokumente (Laborbefunde und ein Operationsbericht) befanden, welche von einer bei ihm am 2. Mai 2011 vorgenommenen Unterkieferoperation im E.________ (Spital) herrührten. Der für diesen Eingriff zuständige Operateur (Beschuldigter 1) hatte diese Dokumente am 8. August 2011 dem Beschuldigten 2 auf dessen schriftliches Ersuchen vom 6. Juli 2011 hin zugestellt.