1. Am 12. Juni 2014 erhob der Straf- und Zivilkläger bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) gegen die beiden Beschuldigten, weitere Personen und unbekannte Täterschaft eine Strafanzeige wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses, Anstiftung zur Verletzung des Berufsgeheimnisses, Widerhandlung gegen das Datenschutzgesetz sowie evtl. unbefugtes Beschaffen von Personendaten. Mit Verfügung vom 26. September 2016 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.