4. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘200.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben, Staatsanwalt D.________ (mit den Akten) Bern, 7. Februar 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: