4 nahmegeräte verursacht. Der Vorwurf sei einzig aus dem Grunde eingestellt worden, weil C.________ ihren Strafantrag zurückgezogen habe. Somit sei auf eine Ausscheidung von Verfahrenskosten zu verzichten. Die Entschädigungsfrage werde ferner durch die Kostenfrage präjudiziert. Schliesslich habe der Beschwerdeführer eine Genugtuung für ungerechtfertigte Untersuchungshaft beantragt. Gemäss Art.