3 geschlossen sein. Die dadurch fehlende Ausscheidung von Kosten und Entschädigungen habe für den Beschwerdeführer einschneidende finanzielle Folgen. Im Weiteren macht der Beschwerdeführer detaillierte Ausführungen zum Umfang der Ausscheidung von Verfahrenskosten und Entschädigungen. Diese brauchen indes mit Blick auf das Nachstehende nicht wiedergegeben zu werden.