Die Abweichung vom Grundsatz der Kostenfestlegung im Endentscheid soll die Ausnahme bleiben. Ein vorweggenommener Kostenentscheid kann sich aufdrängen, wenn in einem Strafverfahren wegen mehrerer Delikte ein Komplex eingestellt wird, der mit den weiteren Delikten keinen Zusammenhang aufweist (Beschluss des Obergerichts BK 15 266 vom 27. Oktober 2015 E. 3.3). 4.2 Bezüglich der Kosten- und Entschädigungsfolge in der staatsanwaltschaftlichen Verfügung vom 8. September 2016 argumentiert der Beschwerdeführer, dass vom verbleibenden Vorwurf der Pornografie unabhängige Delikte eingestellt worden seien.