- A.________ sei eine Entschädigung im Umfang von 60% der bisher angefallenen Anwaltskosten gemäss Kostennote vom 19. September 2016 auszurichten. - A.________ sei eine Genugtuung für die ungerechtfertigte Untersuchungshaft in der Höhe von CHF 9‘000.00 auszurichten.