1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) verfügte am 8. September 2016 (Genehmigung des Leitenden Staatsanwalts: 20. September 2016), dass das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) hinsichtlich der Vorwürfe der sexuellen Handlungen mit Kindern gemäss Art. 187 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311) und der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte gemäss Art. 179quater StGB eingestellt werde. Über Kosten- und Entschädigungsfolgen werde im Endentscheid befunden. Das Verfahren wegen Pornografie werde weitergeführt.