Sie bleibt seriefeuerfähig, wie sie auch feuerfähig bleibt, wenn kein Magazin eingesetzt ist oder dieses leer ist. Ausserdem dürfte dem Beschwerdeführer klar sein, dass sein Sturmgewehr 90 mit sämtlichen funktionsfähigen Verschlüssen aller anderen – in diesem Land hunderttausendfach vorhandenen – Sturmgewehren 90 kompatibel ist. Anders gesagt ist das fragliche Sturmgewehr mit dem (aktuell fehlenden) Zubehör verbotenerweise seriefeuertauglich, da der zwingende Umbau zur halbautomatischen Waffe nicht durchgeführt wurde.