Entsprechend sei ihm klar gewesen, dass seine «Deko-Waffe» früher eine Seriefeuerwaffe gewesen sei. Jedoch sei sie im Gegensatz zu den Gewehren, welche Soldaten nach ihrer Dienstzeit erhalten würden, nicht schiessfähig, da Bestandteile fehlen würden. Er habe bereits bei der Hausdurchsuchung gesagt, dass die Waffe nicht schussfähig sei. Es sei ihm geantwortet worden, dass die fehlenden Teile sicherlich noch auftauchen würden. Dies sei aber nicht geschehen. Er könne sich nicht erklären, weshalb eine «Deko-Waffe» beschlagnahmt werde. Vielleicht könne die Beschwerdekammer die Zerstörung seines Eigentums vermeiden.