5. In der Replik ergänzt der Beschwerdeführer im Wesentlichen, dass das Sturmgewehr viel länger als erst seit 2005 oder 2006 in seinem Besitz sei. Seine teilweise widersprüchlichen Aussagen würden darin gründen, dass er nach der langen Befragung nicht mehr konzentriert gewesen sei. Es sei zu ergänzen, dass alle Sturmgewehre 90 einmal seriefeuerfähig gewesen seien. Sie würden jeweils nach der Dienstzeit so abgeändert, dass sie nur noch halbautomatisches Feuer schiessen würden. Entsprechend sei ihm klar gewesen, dass seine «Deko-Waffe» früher eine Seriefeuerwaffe gewesen sei.