Seines Wissens seien vor rund 20 Jahren, als er die Waffe erworben habe, Verkäufe unter Privaten nicht speziell geregelt gewesen, ausser bei Seriefeuerwaffen. Da die erwähnten Teile, welche eine Waffe erst zum Schuss befähigen, beim fraglichen Sturmgewehr 90 fehlen würden, habe er nicht wissen können, dass es trotzdem als Seriefeuerwaffe gelte.