9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 26. September 2016 wird aufgehoben und die Staatsanwaltschaft angewiesen, die Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung auf die E.________ AG auszudehnen und weiterzuführen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 3‘204.05 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.