So wird auch im Factsheet darauf hingewiesen, dass nicht alle kabellosen Steuerungen die gängigen Normen erfüllen und somit nicht eingesetzt werden dürften. Mit dem Einbau der Funkfernsteuerung bzw. der unterlassenen Risikobeurteilung wurde ein unerlaubtes Risiko geschaffen, dass sich mit dem Unfall verwirklicht hat. Das Vorliegen der Voraussehbarkeit kann – trotz allfälligem Fehlverhalten des Verunfallten – nicht offensichtlich verneint werden.