Bei der Ausarbeitung dieses Factsheets stützte sich die SUVA auf die Normen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Diese Normen waren bereits im Zeitpunkt des Unfalls in Kraft, weshalb die Anforderungen im Factsheet zur Beurteilung herangezogen werden können. Es liegen somit konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Funkfernsteuerung nicht den Vorschriften der Maschinenrichtlinie entsprach und dass eine Risikobeurteilung dazu geführt hätte, diese nicht einzubauen. So wird auch im Factsheet darauf hingewiesen, dass nicht alle kabellosen Steuerungen die gängigen Normen erfüllen und somit nicht eingesetzt werden dürften.