Beim Abbruch der Funkverbindung muss ein automatisches Stillsetzen gewährleistet sein und die Funktion «Schliessen» muss bei ca. 45 Grad unterbrochen werden, um die Quetsch- und Scherstelle beim Schliessen der Hubladebühne abzusichern. Auch wenn die kritischen Situationen nicht näher beschrieben werden, zeigt insbesondere der automatische Unterbruch der Schliessfunktion, dass mit den Massnahmen auch Unfälle wie der vorliegende verhindert werden sollen. Bei der Ausarbeitung dieses Factsheets stützte sich die SUVA auf die Normen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.