Der Verunfallte befand sich im Unfallzeitpunkt im Schwenkbereich der Hebebühne. Aus dem Anhang I der Maschinenrichtlinien geht hervor, der Ausdruck «vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung» im Sinne dieses Anhangs bezeichne die Verwendung einer Maschine in einer laut Betriebsanleitung nicht beabsichtigten Weise, die sich jedoch aus leicht absehbarem menschlichem Verhalten ergebe. In der Betriebsanleitung F.________ wird der unnötige Aufenthalt auf oder im Bewegungsbereich von Hebebühnen