Dabei sei irrelevant, dass die vom Verunfallten genutzte Fernbedienung nicht den Anforderungen des Factsheets entsprochen habe. Dieses sei von der SUVA unter Zusammenarbeit mit der L.________ AG als Reaktion auf den Unfall ausgearbeitet worden. Der Kausalzusammenhang sei jedoch gestützt auf die Begebenheiten zum Zeitpunkt des Unfalls zu beurteilen.