__ GmbH) ausgerüstet war. Die Hebebühne kann manuell, mittels Geräten welche sich seitlich links und rechts im hinteren Teil des Lastwagens befinden sowie mittels einer Fernbedienung mit Spiralkabel (Steuerbirne) auf der Ladefläche bedient werden. Zudem kann die Hebebühne mit einer Funkfernsteuerung mit Handsender, welche der Fahrzeuglenker auf sich trägt, bedient werden. Fest steht, dass die Funktion «Öffnen» der Hebebühne mittels Funkfernsteuerung im Unfallzeitpunkt nicht funktionierte und der Verunfallte sich deshalb nicht selber aus der Situation befreien konnte. Die Funkfernbedienung war ausserdem nicht beschriftet.