Die Ehefrau des Verstorbenen, B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. C.________, reichte am 6. Oktober 2016 Beschwerde ein. Sie beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Beweisergänzung (insbesondere hinsichtlich Herstellergenehmigung und Risikobeurteilung der am Unfalllastwagen bzw. dessen Hebebühne installierten Funkfernsteuerung) an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Vorinstanz sei zudem anzuweisen, die Untersuchung auf die verantwortlichen Organe/Mitarbeiter der E._____