8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben vom 6. September 2016 wird aufgehoben. 2. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben wird angewiesen, das Strafverfahren gegen die Beschuldigten im Sinne der Erwägungen fortzuführen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern.