60 StGB als nicht zuständig erachtet, noch vor Ablauf der Massnahme Kenntnis. In Anbetracht der Schreiben der ASMV vom 25. Februar 2016, vom 29. Februar 2016 sowie vom 17. März 2016 deutet einiges darauf hin, dass die Beschuldigten die Massnahme einerseits zwar nicht aufheben wollten, andererseits aber in keinem Moment bereit waren, Schritte in Richtung einer Sicherheitshaft zu tätigen. Stattdessen haben sie letztendlich ein Ausstandsbegehren gegen Gerichtspräsident H.________ gestellt, welcher ihre