Dagegen erhob F.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 3. Oktober 2016 Beschwerde und beantragte was folgt: 1. Es sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, vom 6. September 2016 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, das gegen D.________, C.________, A.________ und unbekannte Täterschaft eröffnete Strafverfahren weiterzuführen. 2. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Im Fall eines Unterliegens sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung mit dem Unterzeichneten zu bewilligen.