Die Beschwerdeführer äussern sich sowohl in der Beschwerde als auch in der Replik zur Thematik der Teilnahmerechte: Indem der Staatsanwalt sich in der Einstellungsverfügung auf die Aussagen der beiden Polizisten abstütze, verwerte er die betreffenden Protokolle, ohne dass er den Beschwerdeführern die Gelegenheit eingeräumt habe, den Polizisten Ergänzungsfragen zu stellen. Die Rechtfertigung