Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene Verfügung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die Parteien beschäftigen sich in ihren Eingaben ausgiebig mit der Frage, ob die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Beschuldigten aus materiell-rechtlicher Sicht rechtmässig war. Auf die Wiedergabe dieser Argumentationen kann hier verzichtet werden, wie sogleich zu zeigen sein wird.