1. 1.1 Mit Verfügung vom 15. Januar 2016 eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (unter der Leitung von a.o. Staatsanwalt M.________, Erster Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt) ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung, Gefährdung des Lebens, Nötigung, Tätlichkeiten, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Verletzung des Folterverbots. Hintergrund der vorangegangenen Strafanzeige war eine gross angelegte Hausdurchsuchung am 19. August 2015 in der von den Beschwerdeführern bewohnten Liegenschaft in P.________.