Anlässlich der am 27. Juni 2016 beim Beschwerdeführer durchgeführten Hausdurchsuchung konnten unter anderem ein Messer «Gothic», ein Baseballschläger, ein Plastikschlagstock, ein Holzstock mit Schrauben sowie zwei Sturmmasken sichergestellt werden. 1.2 Am 28. Juni 2016 verfügte die Staatsanwaltschaft in französischer Sprache, dass vom Beschwerdeführer ein Wangenschleimhautabstrich abzunehmen sowie ein DNA-Profil zu erstellen sei. Der Beschwerdeführer forderte mit Schreiben vom 5. September 2016, dass ihm die Verfügung in deutscher Sprache zugestellt werde, da er kein Französisch verstehe.