Namentlich durch die Klarstellung bezüglich der internen Stellensuche negiere sie ihre Pflicht zur Stellenbemühung, welche auch die Arbeitswelt ausserhalb der Bundesverwaltung, des G.________ und von J.________ umfasse. Vor diesem Hintergrund werde der Auflösungsprozess eingeleitet, und es werde eine anfechtbare Verfügung verfasst (siehe Beilage 51; Kündigungsverfügung in Beilage 52). 8.2 Nach dem Gesagten kann es als sachverhaltsmässig erstellt gelten, dass die Kündigungsverfügung weder unerwartet ausgesprochen wurde noch dass darüber vorgängig nicht korrespondiert worden ist. Juristisch ist dies mit Blick auf Art.