deführerin alle G.________-internen Möglichkeiten prioritär ausgeschöpft würden, bevor eine Weitervermittlung an Stellen innerhalb oder gegebenenfalls ausserhalb der Bundesverwaltung in Betracht gezogen werde. Diese Klarstellung müsse vom G.________ als implizite Weigerung der Beschwerdeführerin interpretiert worden sein, die Vereinbarung zu unterzeichnen und ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten zu erfüllen.