Der Auslöser dafür sei gewesen, dass als der Beschwerdeführerin am 23. Februar 2016 anlässlich einer Besprechung mit ihrem direkten Vorgesetzten (Beschuldigter 2) mitgeteilt worden sei, dass ihre Stelle aufgrund von Sparmassnahmen per Ende 2016 aufgehoben werde, sie in der Folge versucht habe, ihre legitimen Interessen zu schützen. So habe sie, als sie am 15. April 2016 eine Vereinbarung gemäss Art. 104c BPV unterzeichnet habe, diese Unterschrift mit einem Begleitschreiben verbunden, welches im Wesentlichen die Erwartung an das G.________ klargestellt habe, dass bei der Suche nach einer zumutbaren anderen Stelle für die Beschwer-