4. Die Beschwerdeführerin macht im Kern geltend, die Beschuldigten hätten ihr ein rechts- und pflichtwidriges Verhalten unterstellt. In der Kündigung sei ausformuliert, dass «Le licenciement est considéré comme dû à une faute de l’employée conformément à l’art. 31, al. 1. Let. a, OPers» (Hervorhebung hinzugefügt). Der Auslöser dafür sei gewesen, dass als der Beschwerdeführerin am 23. Februar 2016 anlässlich einer Besprechung mit ihrem direkten Vorgesetzten (Beschuldigter 2) mitgeteilt worden sei, dass ihre Stelle aufgrund von Sparmassnahmen per Ende 2016 aufgehoben werde, sie in der Folge versucht habe, ihre legitimen Interessen zu schützen.