2 zum Gegenstand, die vorliegende Untersuchung beziehe sich hingegen auf eine Anzeige der D.________ AG vom 28. Mai 2015. In beiden Verfahren würden indessen weitgehend ähnliche Vorwürfe gegen die Gesuchsteller erhoben. Beim Verfahren vor dem Regionalgericht gehe es um die Erbringung von Leistungen gegenüber einer einzigen Patientin sowie um Abrechnungen gegenüber dieser Patientin und der Krankenkasse. Die neuere Strafanzeige umfasse weitere bzw. andere Patientinnen und Patienten. Es sei ungewiss, ob es sich hierbei um die gleiche Sache handle.