Staatsanwalt C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner), in den Ausstand zu treten. Der Gesuchsgegner leitete die Ausstandsgesuche am 29. September 2016 an die Beschwerdekammer in Strafsachen weiter, zusammen mit einer Stellungnahme. Er verzichtete auf einen förmlichen Antrag zum Gesuch. Am 10. und 18. Oktober 2016 replizierten die Gesuchsteller und hielten an ihren Anträgen fest.