2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin, a.v.d. Fürsprecher B.________ - dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsident L.________ (mit den Akten) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwalt C.________ (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft