9 6. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen. 7. 7.1 Bei diesem Ausgang des Beschwerdeverfahrens sind die Verfahrenskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). 7.2 Die amtliche Entschädigung von Fürsprecher B.________ für das Beschwerdeverfahren wird durch das urteilende Gericht im Endentscheid festzusetzen sein (Art. 135 Abs. 2 StPO). 10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.