Ausserdem scheint sie nicht eine Person zu sein, welche die konkreten Konsequenzen ihres Handelns bedenkt, ansonsten sie sich wohl kaum zur Entführung ihrer Tochter und zur Flucht ins Ausland entschieden hätte. So gab sie auch gegenüber der Polizei auf die Frage, warum sie sich trotz den zu erwartenden Konsequenzen zur Entführung und zur Flucht entschieden habe, zur Antwort, dass sie nicht so genau gewusst habe, was passieren würde (Delegierte Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 19. August 2016, Z. 127).